Auch wenn der Betrieb stillsteht: Ans Wasser denken

Auch wenn der Betrieb stillsteht: Ans Wasser denken

(vom 10.04.2020)

Stadtwerke Rüsselsheim verweisen auf Vorsichtsmaßnahmen / Austausch alle sieben Tage

Auch wenn aufgrund der Corona-Krise in einem Unternehmen der Betrieb ruht, gilt es dennoch ans Wasser zu denken. Darauf weist Hans-Peter Scheerer, Geschäftsführer de Stadtwerke Rüsselsheim hin.  Damit die Trinkwasserqualität erhalten bleibt, ist mindestens alle sieben Tage ein vollständiger Wasseraustausch erforderlich. Wenn dies nicht geschieht und das Wasser stagniert, wird das Risiko einer Trinkwasserverunreinigung erhöht.

 

Fünf Minuten laufen lassen

„Wenn allerdings in einem Gebäude die Wasserversorgung nicht genutzt wird, kann es schnell passieren, dass niemand daran denkt, die Leitungen regelmäßig zu spülen“, unterstellt Scheerer. Mindestens alle sieben Tage sollten mehrere Entnahmestellen gleichzeitig geöffnet und das Wasser fünf Minuten laufen gelassen werden.

Kontrolluntersuchung empfohlen

Wo Kalt- und Warmwasserleitungen getrennt sind, ist auch die Spülung separat durchzuführen. Wenn mehr als vier Wochen kein Wasserentnahme mehr erfolgte, sollte die Spülung sogar mindestens 30 Minuten laufen. Zusätzlich wird empfohlen, eine mikrobiologische Kontroll- und Legionellenuntersuchung vornehmen zu lassen.

Nach einem Jahr: Spülung erforderlich

Wenn eine hausinterne Wasserleitung länger als ein Jahr ohne Entleerung war, sind die Stadtwerke Rüsselsheim zu informieren, damit sie vor einer neuerlichen Inbetriebnahme das Netz spülen und desinfizieren. Zudem sind Trinkwasseruntersuchungen dann zwingend erforderlich. Die Stadtwerke Rüsselsheim führen solche Untersuchungen nicht selbst durch, doch Informationen, wo das möglich ist, stehen auf www.stadtwerke-ruesselsheim.de/wasseranalyse .

Dokumentation ist sinnvoll

Am besten ist es, die wöchentliche Spülung der Leitung zu dokumentieren, um einen Nachweis führen zu können, rät Hans-Peter Scheerer. Umgekehrt gilt: Wer weiß, dass er die Wasserversorgung in einem Gebäude für längere Zeit nicht mehr nutzt, soll die Absperrarmatur an der Wasseruhr oder Wohnungsabsperrung schließen.

Erhöhte Hygieneanforderungen

Diese Vorgaben gelten für normale Trinkwasserinstallationen. Bei Gebäuden mit erhöhten hygienischen Anforderungen wie Pflegeheime oder Unternehmen, die mit Lebensmitteln zu tun haben, sollte der Wasseraustausch spätestens nach 72 Stunden erfolgen. 

 

 

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