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Abschnittsgliederung der Norm
Deutschland und die Europäische Union haben sich ehrgeizige Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz gesetzt. Um einen Beitrag zur Erreichung des europäischen Energieeinsparziels zu leisten, wurde die Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU erlassen, die am 04. Dezember 2012 in Kraft getreten ist.
Zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie in nationales Recht wurde u.a. eine Anpassung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) vorgenommen.
Am 22. April 2015 sind die Änderungen des EDL-G in Kraft getreten. Die Umsetzung dieser Maßnahme gehört gleichzeitig zum nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) und dient sowohl der nationalen wie der in der EU vereinbarten Energie- und Klimaschutzziele.
Das EDL-G schreibt in den §§ 8-8d nunmehr vor, dass alle Unternehmen, die kein kleines und mittleres Unternehmen (KMU), verpflichtet sind, erstmals bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchzuführen und gerechnet vom Zeitpunkt des ersten mindestens alle vier Jahre ein weiteres Energieaudit durchzuführen.
Bezugnehmend auf die DIN EN 16247-1 ist ein Energieaudit eine technische Analyse. Sowohl der Energieaufwand als auch der Energieverbrauch werden systematisch durchleuchtet und daraus mögliche Maßnahmen abgeleitet, die den Energieverbrauch senken und die Energieeffizienz – unter Berücksichtigung der Kosten – steigern. Ziel ist es, die Unternehmensleitung in die Lage zu versetzen, fundierte Entscheidungen zu treffen, mit denen sie die Energiekosten senken kann und somit die Energieeffizienz ihrer Organisation verbessern können. Besonders vorteilhaft erweist sich ein Energieaudit, wenn es nicht nur bei der einmaligen Durchführung bleibt, sondern wie gesetzlich gefordert in einem Turnus von 4 Jahren wiederholt wird. Dadurch können erfolgte Maßnahmen überprüft und bei Bedarf zeitnahe Anpassungen an die geänderten Betriebsverhältnisse entwickelt werden.
Zusammenfassung:
- Systematische Erfassung und Analyse des Energieeinsatzes und -verbrauchs in einem Unternehmen.
- Ziel ist, Energieflüsse und Potenziale für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren.
- Verschiedenen Effizienzmaßnahmen werden durch Investitions- bzw. Wirtschaftlichkeitsberechnungen monetär bewertet und priorisiert.
- Ein Energieaudit ist ähnlich einer detaillierten Energieberatung und ein erster Schritt in Richtung Energieeffizienz.
- Verpflichtung von Nicht-KMU zum Energieaudit bis 05.12.2015. Billigung eines Bemühens zum Start eines Auditprozesses bis April 2016.
- Bei Kontrolle und fehlendem Nachweis eines Energieaudits sind Strafen von bis zu 50.000€ möglich. Zusätzlich sind Folgestrafen nicht ausgeschlossen.
Definition von Nicht-KMU
Nicht-KMU sind Unternehmen mit:
- ≥ 250 Mitarbeiter oder
- weniger als 250 Mitarbeiter aber
- > 50 Mio. EUR Jahresumsatz und
- > 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme