Mehrwertsteuer

Geänderte Mehrwertsteuer

Ob Strom, Gas, Wasser,  Internet oder Energiedienstleistungen: Die Stadtwerke Rüsselsheim werden selbstverständlich für alle Dienstleistungen und Produkte, die im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 erbracht werden, die verringerte Mehrwertsteuer von 16 oder 5 Prozent anwenden. Einzige Ausnahme, auf die wir keinen Einfluss haben: Das gilt nicht für den öffentlichen Personennahverkehr.

Wann und in welcher Form die Fahrgäste von der Steuersenkung profitieren, ist derzeit noch offen. Bis dahin gelten die bisherigen Fahrpreise unverändert. Die Entscheidung liegt nicht in den Händen der Stadtwerke Rüsselsheim. Die Fahrpreise, auch für den öffentlichen Personennahverkehr in Rüsselsheim, werden vom Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) festgelegt. Beim RMV wie auch in anderen Verkehrsverbünden entscheiden die Aufsichtsräte über Veränderungen im Fahrpreissystem.

Andere Lösungen denkbar

Derzeit prüft der RMV mit seinen Verbundpartnern sowie auf Ebene des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), wie die temporäre Steuersenkung mit vertretbarem Aufwand im öffentlichen Nahverkehr weitergegeben werden kann. Denn: Verbundtarife sind komplexe Gebilde mit genehmigungsrechtlichen Erfordernissen, die man nicht im Handumdrehen hoch- oder herunterfahren kann. Aus diesem Grund wird auch geprüft, inwieweit die Mehrwertsteuersenkung auf anderen Wegen an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden kann, zum Beispiel durch speziell auf Corona zugeschnittene Tarifangebote.

In der aktuellen Situation ist laut RMV auch zu beachten: Im Sinne der Daseinsvorsorge unternehmen die Verbünde und Verkehrsunternehmen aktuell massive zusätzliche Anstrengungen, um auch bei weniger Fahrgästen nahezu den vollständigen Fahrplan zu fahren.

 

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Wir haben die Informationen auf dieser Website entsprechend angepasst. Sollten wir es übersehen haben, so gilt dennoch der niedrigere Mehrwertsteuersatz. Wenn Sie einen Fehler finden, freuen wir uns, wenn Sie ihn uns mitteilen, am besten per Mail an den Website-Administrator juergen.gelis@stadtwerke-ruesselsheim.de

Abschläge bleiben unverändert

Bitte beachten Sie: Die Abschlagszahlungen für Gas, Wasser und Strom bleiben unverändert. Es handelt sich hierbei um Netto-Zahlungen. Erst im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung wird anhand der tatsächlichen Verbrauchswerte und -kosten die Mehrwertsteuer errechnet. Abschlagszahlungen sind keine Rechnung und müssen daher nicht geändert werden.

Kunden müssen selbst nichts unternehmen, die Stadtwerke Rüsselsheim werden automatisch die Berechnung des verringerten Mehrwertsteuersatzes auf der nächsten Jahresverbrauchsrechnung ausweisen.

 

Die Stadtwerke Rüsselsheim versorgen Menschen in Rüsselsheim und der Region günstig und umweltfreundlich mit Gas und Strom und bieten zahlreiche Energiedienstleistungen an. In Rüsselsheim sorgen die Stadtwerke außerdem per Glasfaser für das schnellste Internet in High-Speed-Geschwindigkeit ohne Limits.

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