Die Eigentümer haben die Wahl, den Energieausweis nach Verbrauch oder nach Bedarf ausstellen zu lassen. Der Bedarfsausweis ist aufwendiger zu ermitteln, dafür wesentlich exakter in seinen Aussagen. Der Verbrauchsausweis orientiert sich hingegen wesentlich an den in den in der Vergangenheit verbrauchten Mengen an Heizenergie und Strom, doch die können je nach dem Nutzungsverhalten sehr unterschiedlich sein. Zudem kann es sein, dass Immobilieneigentümer nicht die erforderlichen separaten Abrechnungen vorweisen können. Zum Beispiel muss beim Strom genau ersichtlich sein, wie viel für die Beleuchtung und wie viel für die Lüftung verbraucht wurde. Wer das nicht vorweisen kann, muss ohnehin den Bedarfausweis ausstellen lassen.
Hinweis:
Sollten Sie einen Energieausweis für ein gemischt genutzes Gebäude benötigen, also ein Gebäude indem sowohl ein Gewerbe als auch Wohnraum vorhanden ist, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne zu den Besonderheiten in diesem Fall.