Erweiterte Maskenpflicht im ÖPNV und in den Kundenzentren
Sowohl beim Bus- und Bahnfahren wie auch beim Einkaufen und dem Besuch in unseren Kundenzentren können die empfohlenen Mindestabstände nicht immer sicher eingehalten werden. Daher müssen in diesen Bereichen von Samstag (23. Januar) an zukünftig medizinische Masken getragen werden. Neben Masken des Standards FFP2, KN95 und N 95 zählen dazu auch OP-Masken. Diese Masken schützen besser vor einer Übertragung des Virus als einfache Alltagsmasken.
Die Hessische Landesregierung hat am 22. Januar die bestehenden Corona-Maßnahmen verlängert und neue wie die erweiterte Maskenpflicht beschlossen. Ziel ist es, insbesondere die Ausbreitung der neuen Virus-Variante aus Großbritannien, die von Wissenschaftlern als ansteckender eingeschätzt wird als das Ursprungsvirus, zu bekämpfen.