Was bringt mir die Energiepreisbremse?

Was bringt mir die Energiepreisbremse?

(vom 19.01.2023)

Stadtwerke bieten Rechner an / Umsetzung des Entlastungspakets ist eine Kraftanstrengung

„Die Preisbremsen für Gas, Strom und Wärme sind in aller Munde und jeder möchte gerne wissen, was dies für ihn konkret bedeutet“, weiß Geschäftsführer Hans-Peter Scheerer.  Um die Frage beantworten zu können, haben die Stadtwerke Rüsselsheim jetzt zwei Rechner auf ihrer Website hinterlegt: Gas- und Stromkunden können ihren Preis und ihren Verbrauch eingeben und bekommen dann angezeigt, was ihnen die Preisbremse bringt. „Mit den Rechnern lässt sich auch ermitteln, welche finanziellen Vorteile es bringt, wenn bestimmte Energiesparmaßnahmen umgesetzt werden, zum Beispiel die Raumtemperatur um ein Grad zu senken oder Standby-Geräte auszuschalten“, erläutert Scheerer.

 

Abhängig von Preis und Verbrauch

Wie hoch die Entlastung ausfällt, hängt vom gültigen Arbeitspreis und dem Verbrauch in der Vergangenheit ab.  Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden wird bei den Stadtwerken-Tarifen durchschnittlich um 540 Euro im Jahr entlastet. Noch größer ist die Entlastung in der Grundversorgung, bei der üblicherweise ein höherer Arbeitspreis gilt. Hier liegt die Entlastung bei dem Drei-Personen-Haushalt beim Gas bei 801,60 Euro und bei einem Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden bei 152,90 Euro im Jahr.

Zu viel Arbeit in zu kurzer Zeit

Geschäftsführer Hans-Peter Scheerer lässt keine Zweifel aufkommen: „Die Preisbremsen sind im Interesse der Verbraucher dringend notwendig.“ Allerdings bedeutet es für die Stadtwerke Rüsselsheim eine gewaltige Kraftanstrengung, die Entlastungen umzusetzen. Alle Tarife müssen neu programmiert werden, damit sie die Preisbremsen mathematisch berücksichtigen. Dazu muss für jeden einzelnen Kunde der jeweilige historische Prognoseverbrauchswert abgerufen und in das Entlastungspaket eingerechnet werden. „Für diese Arbeiten brauchen wir unseren Software-Dienstleister, der jedoch noch viele andere Kunden aus der Branche in gleicher Weise bedienen muss. Hier besteht ein Ressourcenengpass für alle Energieversorger“, erklärt Scheerer.

Für Zehntausende von Kunden

Sind die Vorarbeiten erledigt, müssen die Zahlungs- und Rechnungsläufe von mehreren zehntausend Kundinnen und Kunden angepasst werden, um die Entlastungspaket so wie die Soforthilfe vom Dezember in den Rechnungen gesondert auszuweisen. Dabei sind die Sonderfälle, zum Beispiel durch einen Lieferantenwechsel, zu berücksichtigen. „Leider sind viele Arbeiten nur manuell zu erledigen, weil es in der Zeit nicht möglich gewesen ist, hier einen Automatismus zu programmieren“, führt Scheerer weiter aus.

Mindestens bis Ende 2023

Nachdem der Staat eine „Soforthilfe“ für Gas und Fernwärme für Dezember 2022 übernommen hat, greift für die meisten Haushaltskunden ab März 2023 mindestens bis zum Ende des Jahres die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Rückwirkend werden auch die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet. Der Grundpreis bleibt in der Berechnung von den Preisbremsen unberührt. Um von den Entlastungen zu profitieren, müssen Verbraucher nichts tun, es muss kein Antrag gestellt werden (außer wenn die Gas-Verbrauchsmenge über 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr liegt).

Prognosen aus der Vergangenheit

Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen sich die Energieversorger auf vergangenheitsbasierte Prognosen. Für Erdgas oder Wärme erfolgt die Berechnung auf Basis des für September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Auch die gedeckelten Stromkosten werden entweder auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs im Jahr 2021 oder über die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers berechnet.

Erst ab 40 Cent die Kilowattstunde

Nur wenn der Arbeitspreis beim Strom 40 Cent die Kilowattstunde übersteigt, greift die Strompreisbremse. „Das gilt auch für einen Teil unserer Stromkunden, vor allem jene in der Grund- und Ersatzversorgung“, erklärt Hans-Peter Scheerer. Auch die mehr als 9000 Gaskunden der Stadtwerke werden durch die Energiepreisbremse entlastet: Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des – vereinfacht gesprochen - bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert.

In der Regel der Bruttopreis

Beim Gas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent und für Fernwärme bei 9,5 Cent gedeckelt (es handelt sich um Bruttowerte, also inklusive Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte). Energie sparen lohnt in jedem Fall, denn wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Menge verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den aktuellen Vertragspreis. Für Stromkunden, deren Jahresverbrauch 30.000 Kilowattstunden übersteigt, ist der Preisdeckel auf 70 Prozent des Netto-Energiepreises festgesetzt worden.

Meist müssen Mieter warten

Haus- und Wohnungseigentümer profitieren direkt von den Entlastungen. Mieter erst, wenn die Vermieter diese über die Betriebskostenabrechnung weitergegeben haben. „Wie wir die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen umsetzen, darüber werden wir rechtzeitig informieren“, kündigt Hans-Peter Scheerer an.  „Unser Ziel ist, dass die Energiehilfen pünktlich bei den Kundinnen und Kunden ankommen.“

www.stadtwerke-ruesselsheim.de/energiesparrechner

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Die Stadtwerke Rüsselsheim versorgen Menschen in Rüsselsheim und der Region günstig und umweltfreundlich mit Gas und Strom und bieten zahlreiche Energiedienstleistungen an. In Rüsselsheim sorgen die Stadtwerke außerdem per Glasfaser für das schnellste Internet in High-Speed-Geschwindigkeit ohne Limits.

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