Preise in den Bussen bleiben unverändert
Rhein-Main-Verkehrsverbund hat noch keine Entscheidung getroffen
Ob Strom, Gas, Wasser, Internet oder Energiedienstleistungen: Die Stadtwerke Rüsselsheim werden selbstverständlich für alle Dienstleistungen und Produkte, die sie im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 erbringen, die verringerte Mehrwertsteuer von 16 oder 5 Prozent anwenden. Das gilt allerdings nicht für den öffentlichen Personennahverkehr. Wann und in welcher Form die Fahrgäste von der Steuersenkung profitieren, ist derzeit noch offen. Bis dahin gelten die bisherigen Fahrpreise unverändert.
Andere Lösungen denkbar
Die Entscheidung darüber liegt nicht in den Händen der Stadtwerke Rüsselsheim. Die Fahrpreise, auch für den öffentlichen Personennahverkehr in Rüsselsheim, werden vom Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) festgelegt. Beim RMV wie auch in anderen Verkehrsverbünden entscheiden die Aufsichtsräte über Veränderungen im Fahrpreissystem. Derzeit prüft der RMV mit seinen Verbundpartnern sowie auf Ebene des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), wie die temporäre Steuersenkung mit vertretbarem Aufwand im öffentlichen Nahverkehr weitergegeben werden kann. Denn: Verbundtarife sind komplexe Gebilde mit genehmigungsrechtlichen Erfordernissen, die man nicht im Handumdrehen hoch- oder herunterfahren kann.
Aus diesem Grund wird auch geprüft, inwieweit die Mehrwertsteuersenkung auf anderen Wegen an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden kann, zum Beispiel durch speziell auf Corona zugeschnittene Tarifangebote. Der RMV erinnert zudem daran: Im Sinne der Daseinsvorsorge unternehmen die Verbünde und Verkehrsunternehmen aktuell massive zusätzliche Anstrengungen, um auch bei weniger Fahrgästen nahezu den vollständigen Fahrplan zu fahren.
zurück