In Bussen gilt die Pflicht, Mund-Nasen-Schutz zu tragen

In Bussen gilt die Pflicht, Mund-Nasen-Schutz zu tragen

(vom 02.05.2020)

Die Busse der Stadtwerke Rüsselsheim verkehren seit Montag, 27. April, an wieder nach dem normalen Fahrplan. Das gilt auch für die Schulfahrten. Zuvor fahren die Busse noch bis zum 25. April nach dem Samstags-Fahrplan. Am Sonntag, 26. April, gilt ohnehin der Sonn- und Feiertagsfahrplan. Zudem betrifft die vom Land Hessen verordnete Pflicht, dass alle Fahrgäste im Öffentlichen Personennahverkehr einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen haben, auch die Fahrten in den Rüsselsheimer Linienbussen. Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.

Busfahrer haben die Wahl

 Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Personennahverkehrs entbehrlich, soweit anderweitige Schutzmaßnahmen, insbesondere Trennvorrichtungen, getroffen werden wie es in den Bussen der Stadtwerke der Fall ist. Damit müssen Busfahrer unter diesen Voraussetzungen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dies hat das Hessische Sozialministerium nochmals bestätigt. Die Stadtwerke überlassen die Entscheidung den Busfahrern, ob sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen möchten.

Andere schützen

Die so genannten Alltagsmasken oder Mund-Nasen-Bedeckungen halten Tröpfchen zurück, die beim Sprechen oder Husten entstehen und vermindern so das Ansteckungsrisiko für andere. Die Träger selbst sind nur geschützt, wenn auch ihr Gegenüber einen solchen Schutz trägt. Der Mund-Nasen-Schutz darf auch selbstgenäht sein. Wenn keine derartige Bedeckung zur Verfügung steht, kann auch ein Tuch oder ein Schal vor Mund und Nase gebunden werden. Als Mund-Nasen-Schutz zählt jeder Schutz vor Mund und Nase, der aufgrund seiner Beschaffenheit unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie geeignet ist.

Bußgeld von 50 Euro

Wer gegen die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Sie kann mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet werden.

Möglichst wenig berühren

Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass die Fahrzeuge während der Hauptverkehrszeiten voller sein können, und appellieren an alle, die die Möglichkeit dazu haben, früher oder später zu fahren. Zu den allgemeinen Hygienehinweisen gehört auch, so wenig wie möglich im Bus zu berühren oder Handschuhe zu tragen.

Kundenzentren bleiben vorerst geschlossen

Die Kundenzentren der Stadtwerke bleiben vorsorglich noch geschlossen. Sie werden voraussichtlich eine Woche später, am Montag, 4. Mai, wieder geöffnet. Bis dahin können Anliegen telefonisch unter der Servicenummer 06142.500-0, per Mail an kundenservice@stadtwerke-ruesselsheim.de  oder schriftlich per Post geklärt werden. Die Servicenummern für Glasfaserkunden stehen wie gewohnt zur Verfügung.

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