In Rüsselsheim wechselt der Grundversorger beim Strom
(vom 09.10.2018) Seit 2006, so hat es der Gesetzgeber vorgeschrieben, wird alle drei Jahre ermittelt, welcher Stromversorger in einem Netzgebiet die meisten Kunden hat. Für das Netzgebiet von Rüsselsheim am Main ergab das zum Stichtag 1. Juli 2018, dass die Stadtwerke Rüsselsheim (vertreten durch ihre Tochtergesellschaft Energieversorgung Rüsselsheim GmbH) mit einem Marktanteil von rund 30 Prozent vorne liegen und damit die eprimo GmbH ablösen, die derzeit Grundversorger ist. Der Wechsel des Grundversorgers wird zum 1. Januar 2019 wirksam.
Stadtwerke übernehmen zum 1. Januar 2019 die Aufgabe von eprimo
Für drei Jahre
Die Stadtwerke Rüsselsheim sind dann als Energielieferant für die folgenden drei Jahre verpflichtet, die so genannte Grund- und Ersatzversorgung im Netzgebiet sicherzustellen. Salopp formuliert: Die Stadtwerke müssen, damit niemand in Rüsselsheim am Main ohne Strom da steht, jeden Verbraucher als Kunde akzeptieren.
Für den Fall der Fälle
Ein Grundversorgungsvertrag kommt zustande, wenn ein Haushaltskunde, zum Beispiel nach dem Einzug in eine neue Wohnung, Strom verbraucht und sich nicht um einen anderen Lieferanten bemüht. In die Ersatzversorgung fällt ein Kunde, wenn ein Vertrag mit einem Versorger nicht zustande kommt – beispielsweise weil der Verbraucher von seinem Recht auf Widerruf Gebrauch gemacht hat und nicht rechtzeitig einen neuen Versorgungsvertrag abschließt.
Keine Änderung
Für bisherige eprimo-Kunden bleibt alles beim Alten. Die bestehenden Energielieferverträge gelten zu den im Zeitpunkt des Grundversorgerwechsels geltenden Bedingungen und Preisen fort.
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