Hand unter Wasserhahn

Tarifübersicht

Wasserpreis gültig ab 01.01.2024

Wasserpreise (gültig ab 01.01.2024)

Die Stadtwerke Rüsselsheim liefern Wasser ausschließlich im Stadtgebiet von Rüsselsheim am Main.

Der Abgabepreis für den Verbrauch beträgt 2,13 €/m³ (brutto) / 1,99 €/m³ (netto)

Im Abgabepreis ist die Konzessionsabgabe enthalten.

Zählerpreis

Der Zählerpreis wird pro Monat erhoben und richtet sich nach der Größe der Messeinrichtung (Zählernenngröße, die maximale Durchflussmenge pro Stunde bestimmt).

Zählernenngröße

Grundpreis
€/Monat (netto)
Grundpreis
€/Monat (brutto)
Q3-2,5 / Q3-4* 4,84 5,18
Q3-6,3 / Q3-10 7,54 8,07
Q3-16 18,51 19,81
Q3-25 45,86 49,07
Qn 40 (Verbund) 88,88 95,10
Qn 60 (Verbund) 91,59 98,00
Qn 150 (Verbund) 184,61 197,53

 

* Diese Größe gilt für die meisten Haushalte in Rüsselsheim am Main.

Verbundzähler/ Doppelzähler: Preise von Haupt- und Nebenzähler werden addiert.

Systempreis

Der  Systempreis (Grundpreis Hausanschluss)  wird pro Monat erhoben und richtet sich nach der Größe (Nennweite) der Hausanschlussleitung. Er wird zusätzlich zum Zählerpreis fällig.

Größe der Hausanschlussleitung Preis pro Monat € (netto) Preis pro Monat € (brutto)
DN 25 5,53 5,92
DN 32 9,04 9,67
DN 40* 14,02 15,00
DN 50 21,96 23,50
DN 65 36,92 39,50
DN 80 56,30 60,24
DN 100 88,05 94,21
DN 125 137,34 146,95
DN 150 197,89 211,74
DN 200 351,47 376,07
DN 300 790,64 845,98

 * Diese Größe gilt für die meisten Haushalte in Rüsselsheim am Main.

Die Bruttoendpreise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von aktuell 7 Prozent.

Wasserpreise (gültig bis 31.12.2023)

Die Stadtwerke Rüsselsheim liefern Wasser ausschließlich im Stadtgebiet von Rüsselsheim am Main.

Der Abgabepreis für den Verbrauch beträgt 1,82 €/m³ (netto) / 1,95 €/m³ (brutto)

Im Abgabepreis ist die Konzessionsabgabe enthalten.

Zählerpreis

Der Zählerpreis wird pro Monat erhoben und richtet sich nach der Größe der Messeinrichtung (Zählernenngröße, die maximale Durchflussmenge pro Stunde bestimmt).

Zählernenngröße

Grundpreis
€/Monat (netto)
Grundpreis
€/Monat (brutto)
Q3-2,5 / Q3-4* 3,40 3,64
Q3-6,3 / Q3-10 5,30 5,67
Q3-16 13,00 13,91
Q3-25 32,20 34,45
Qn 40 (Verbund) 62,40 66,77
Qn 60 (Verbund) 64,30 68,80
Qn 150 (Verbund) 129,60 138,67

* Diese Größe gilt für die meisten Haushalte in Rüsselsheim am Main.

Verbundzähler/ Doppelzähler: Preise von Haupt- und Nebenzähler werden addiert.

Systempreis

Der  Systempreis (Grundpreis Hausanschluss)  wird pro Monat erhoben und richtet sich nach der Größe (Nennweite) der Hausanschlussleitung.

Größe der Hausanschlussleitung Preis pro Monat € (netto) Preis pro Monat € (brutto)
DN 25 3,90 4,17
DN 32 6,37 6,82
DN 40* 9,88 10,57
DN 50 15,47 16,55
DN 65 26,00 27,82
DN 80 39,65 42,43
DN 100 62,01 66,35
DN 125 96,72 103,49
DN 150 139,36 149,12
DN 200 247,52 264,85
DN 300 556,79 595,77

 * Diese Größe gilt für die meisten Haushalte in Rüsselsheim am Main.

Die Bruttoendpreise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von aktuell 7 Prozent.

Wann macht ein Sonderzähler Sinn?

Wer einen großen Garten zu bewässern oder viele Tiere zu tränken hat und dabei mehr als 5 Kubikmeter Wasser im Jahr verbraucht, für den kann es von Vorteil sein, einen Sonderzähler für eine Wasser-Entnahmestelle zu beantragen. Das über einen Sonderzähler bezogene Frischwasser darf nicht in den Kanal abfließen, sondern muss ausschließlich verbraucht werden. Dafür entfällt im Gegenzug die Abwassergebühr, die vom Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main erhoben und nach dem Verbrauch des Wassers berechnet wird.

Weitere Informationen können Sie dem Flyer entnehmen:

Weitere Bestimmungen

Für einen Zahlungsverzug wird eine Gebühr von 5,00 € je Mahnung erhoben.

Gesetzlich zulässige Verzugszinsen können mit einem Zinssatz von aktuell 5% über dem Basiszinssatz in Rechnung gestellt werden.

Für die Einstellung der Versorgung nach §33 AVBWasserV ist ein Kostenersatz von 90,00 €/Einstellung fällig.

Die Wiederaufnahme der Versorgung nach einer Einstellung ist kostenfrei.

Im Abgabepreis ist die Konzessionsabgabe enthalten. Die Bruttoendpreise mit Ausnahme der Mahngebühr und der Verzugszinsen enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von z. Zt. 7%.

Abwassergebühren

Die Stadtwerke Rüsselsheim sind nicht für die Entsorgung des Abwassers zuständig. 

Bei Fragen zur Abwassergebührenabrechnung  wenden Sie sich bitte an:

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Finanzen – Bereich Steuerangelegenheiten
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Telefon: 06142.83-2849
Fax: 06142 82-2305

steuerangelegenheiten@ruesselsheim.de
www.ruesselsheim.de

Die Stadtwerke Rüsselsheim versorgen Menschen in Rüsselsheim und der Region günstig und umweltfreundlich mit Gas und Strom und bieten zahlreiche Energiedienstleistungen an. In Rüsselsheim sorgen die Stadtwerke außerdem per Glasfaser für das schnellste Internet in High-Speed-Geschwindigkeit ohne Limits.

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