Energieausweis
Der Energieausweis soll Eigentümern, Käufern und Mietern mehr Klarheit über den Energieverbrauch der Immobilien geben. Dazu werden die Gebäude seit 1. Mai 2014 in Energieeffizienzklassen von A+ bis H eingeteilt und zwar sowohl hinsichtlich des Energiebedarfs als auch des Energieverbrauchs.
Verkäufer und Vermieter müssen einen Energiebedarfsausweis oder einen Energieverbrauchsausweis im Original oder in Kopie unaufgefordert spätestens bei Besichtigung dem Interessenten vorlegen. Bei Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages muss in jedem Fall die Übergabe des Ausweises erfolgen. Bei Verstößen kann der Verkäufer oder Vermieter mit einem Bußgeld von bis zu 15 000 Euro belangt werden.
Zur Ausstellung von Energieausweisen sind nur besonders qualifizierte Personen berechtigt. Die Stadtwerke Rüsselsheim verfügen über solche anerkannten Fachleute, die Ihnen den Energieausweis kompetent und zuverlässig ausstellen.
Erich Lorer
Projektleiter
Tel.: 06142.500-191
Fax: 06142.500-234
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