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Gas
Veröffentlichungen
Die Energieversorgung Rüsselsheim GmbH (Stadtwerke Rüsselsheim) wurden vom zuständigen Netzbetreiber als Grundversorger gemäß § 36 (2) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festgelegt. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung haben alle drei Jahre zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen.
In diesem Zusammenhang sind die Stadtwerke Rüsselsheim zur Veröffentlichung unterschiedlicher Angaben verpflichtet. Diese können Sie durch Anklicken des jeweiligen Links einsehen bzw. downloaden.
Hinweis:
Mit der Eintragung ins Handelsregister sind die Namensänderungen für zwei Töchter der Stadtwerke seit Januar 2010 amtlich. Die Gasversorgung Rüsselsheim GmbH heißt nun Energieversorgung Rüsselsheim GmbH und die Stadtlicht Rhein-Main GmbH künftig Energieservice Rhein-Main GmbH. Die neuen Namen sind noch nicht auf allen Vordrucken und Formularen berücksichtigt; sie können dennoch verwendet werden.
- Gasgrundversorgungsverordnung vom 26. Oktober 2006 (GasGVV)
- Ergänzende Bedingungen zur GasGVV der Stadtwerke Rüsselsheim
- Grundversorgungsvertrag Gas
Ersatzversorgung
Gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 stellen die Stadtwerke Rüsselsheim die Ersatzversorgung mit Erdgas für maximal 3 Monate im Netzgebiet Rüsselsheim sicher.
Bei der Ersatzversorgung beziehen Sie aus dem Niederdrucknetz Energie, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Der Erdgasbezug erfolgt ohne einen Liefervertrag.
Es gelten die jeweiligen Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Rüsselsheim.
Preise der Grund- und Ersatzversorgung
Die Allgemeinen Preise für die Grundversorgung gelten ebenfalls für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden im Niederdruckbereich sowie für Nicht-Haushaltskunden bis zur Veröffentlichung gesonderter allgemeiner Preise.
