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Zählerstände
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Vertrieb und der Netzbetrieb fürs Gas organisatorisch von einander zu trennen sind. Das Ablesen der Zählerstände gehört zu den Aufgaben des Netzbetreibers.
Das Ablesen oder Mitteilen des Zählerstandes des Gasverbrauchs ist in der Regel erforderlich bei Auszug aus der Wohnung oder beim Wechsel des Gaslieferanten. Ansonsten wird der Zähler einmal im Jahr abgelesen. In dringenden Fällen kann auch ein Zwischenstand abgelesen werden.
Wie der Zählerstand mitgeteilt oder abgelesen wird, erfahren Sie hier.
