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Zählerstände
Das Ablesen oder Mitteilen des Zählerstandes des Wasserverbrauchs ist in der Regel erforderlich bei Auszug aus der Wohnung. Ansonsten wird der Zähler einmal im Jahr abgelesen. In dringenden Fällen kann auch ein Zwischenstand abgelesen werden.
Wie der Zählerstand mitgeteilt oder abgelesen wird, erfahren Sie hier.
