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Thomas Gapp
Bereichsleiter
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Sind Kündigungsfristen zu beachten?

Das hängt individuell vom Vertrag mit Ihrem bisherigen Stromlieferanten ab. Wenn eine Vertragslaufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart ist, ist diese zu beachten. Eine Strompreiserhöhung ihres bisherigen Anbieters berechtigt Sie zur Sonderkündigung,

Wenn keine besondere Vertragslaufzeit oder Kündigungsfrist festgelegt ist, dann ist eine Kündigung jederzeit mit einem Vorlauf von vier Wochen zum Ende des Monats möglich.

Wenn Sie sich unsicher sind, wenden Sie sich an uns: Wir beraten Sie gerne.

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