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EEG-Einspeiser
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Gemäß § 52 Abs. 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 25. Oktober 2008 BGBl. I S. 2074 (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) sind Netzbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, auf ihren Internetseiten die Angaben den §§ 45 bis 49 EEG und einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen nach den §§ 45 bis 49 EEG mitgeteilten Daten zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten. Der Pflicht zur Veröffentlichung der Angaben nach §§ 45 bis 49 EEG kommt die Energieversorgung Rüsselsheim GmbH in ihrer Funktion als Netzbetreiber durch Ihre Veröffentlichung unter http://www.stadtwerke-ruesselsheim.de nach. Der Pflicht zur Veröffentlichung eines Berichtes über die Ermittlung der Angaben kommt sie durch Veröffentlichung dieses Dokumentes nach.
Wer in Rüsselsheim eine Photovoltaikanlage oder eine Anlage zur Kraftwärmekopplung an das Stromnetz anschließen möchten, muss zunächst eine Einspeiseanfrage stellen.
Hierzu gelten ab 01.11.2011 folgende Prinzipschaltbilder:
- SP6 Solar-Stromerzeugungsanlage Volleinspeisung
- SP7 Solar-Stromerzeugungsanlage Überschusseinspeisung
Kurz bevor die Anlage fertig gestellt ist, werden benötigt:
- Inbetriebnahmeprotokoll
- Antrag auf Inbetriebnahme einer elektrischen Anlage
- Kopie/Ausdruck der Meldung an die BNA*
*Die Bundesnetzagentur hat seit 01.04.2011 die Anmeldung von PV-Anlagen geändert. Das ausfüllen des Meldebogens ist nun nicht mehr zulässig. Für die Meldung der PV-Anlage muss der Anlagenbetreiber diese unter dem Onlineportal der Bundesnetzagentur anmelden. Weitere Informationn entnehmen Sie bitte direkt aus dem Onlineportal.
Informationen zu Kosten finden Sie im Preisblatt 7 "Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung - Messeinrichtungen".
Nach Inbetriebnahme der Anlage erhalten Sie von uns folgenden Einspeisevertrag:
- Muster EEG Einspeisevertrag
- Anlage 1 Preisblatt Vergütung Elektrizität
- Anlage 2 Preisblatt Messstellenbetrieb
- Anlage 3 Zusätzliche Bedingungen
- Anlage 4 NAV
Ausführliche Informationen rund um das Erneuerbare Energiegesetz (EEG) sowie zu Fragen der Anmeldung und Abrechnung finden Sie auf dieser Homepage unter der Rubrik EEG-Einspeiser.
Solarstadtplan
Die Stadtwerke Rüsselsheim und die Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft Rüsselsheim (Gewobau) haben den Solarstadtplan Rüsselsheim initiiert, auf dem die meisten Solaranlagen in der Stadt mit ihren Standorten und vielen weiteren nützlichen Informationen aufgelistet sind. Dort können sich gerne auch noch weitere EEG-Einspeiser eintragen lassen. Informationen gibt es auf http://www.solarstadtplan-ruesselsheim.de/
Das Formular für den Eintrag auf dem Solarstadtplan können Sie hier direkt hterunterladen.
