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Thomas Gapp
Bereichsleiter
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Zählerstände


Wenn Sie online Ihren Zählerstand mitteilen wollen, klicken Sie hier. 

Beachten Sie jedoch bitte die nachstehenden Informationen.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Vertrieb und der Netzbetrieb bei der Gas- und Stromversorgung  organisatorisch von einander zu trennen sind. Das Ablesen der Zählerstände gehört zu den Aufgaben des Netzbetreibers. Dieser ist im Netzgebiet der Stadtwerke Rüsselsheim, deren Tochter, die   Energieversorgung Rüsselsheim GmbH. Diese Regelung gilt unabhängig davon, von wem der Kunde mit Gas oder Strom beliefert wird.   

Das Ablesen oder Mitteilen des Zählerstandes des Gas-, Strom- oder Wasserverbrauchs ist in der Regel erforderlich bei Auszug aus der Wohnung oder beim Wechsel des Gas- oder Stromlieferanten. Ansonsten wird der Zähler einmal im Jahr abgelesen. In dringenden Fällen kann auch ein Zwischenstand abgelesen werden.  Beim Wasser gibt es die Trennung zwischen Leitungsnetz und Versorgung nicht. Hier sind in Rüsselsheim allein die Stadtwerke zuständig.

Unser Online-Service bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Zählerstand in den Bereichen Gas- und Wasserversorgung einfach und direkt zu erledigen. Sie können ihn rund um die Uhr, unabhängig von unseren Öffnungszeiten, nutzen. Einfach das Stichwort anklicken, Formular ausfüllen, abschicken, fertig! Sie erhalten anschließend eine Bestätigung per E-mail von uns.

Wenn Sie möchten, wird der Zählerstand aber auch von einem unserer Mitarbeiter vor Ort bei Ihnen abgelesen. Ansonsten wird der Zählerstand aufgrund des vorangegangenen Verbrauchs geschätzt.

Wenn Sie online Ihren Zählerstand mitteilen wollen,  klicken Sie hier

Hinweis zur Datenübermittlung

Einen Zähler an- oder abmelden oder eine Einzugsermächtigung erteilen können sie hier


Jahresverbrauchsabrechnung

Wenn der Ableser zu Ihnen nach Hause kommt

Der  Verbrauch von Gas, Strom und Wasser wird einmal im Jahr an den Zählern im Haus abgelesen. Dazu kommen Mitarbeiter im Auftrag der Stadtwerke Rüsselsheim zu Ihnen nach Hause.

Für Gas und Wasser erfolgt die Ablesung für alle Haushalte in Rüsselsheim im gleichen Zeitraum, in der Regel im  November / Dezember, um die Verbrauchsabrechnung für das zurückliegende Jahr zu ermitteln.

Beim Strom sind die Ableser das ganze Jahr über nach und nach in den einzelnen Stadtgebieten unterwegs. Wenn Sie wissen möchten, zu welchem Ablesebezirk Ihr Haus gehört und wann der Ablesetermin ist, können Sie dies auf dieser Übersicht (5,8 MB) nachschauen.  In einem Zeitraum von einer  Woche vor und nach dem genannten Datum sind die Ableser  im jeweiligen Bezirk unterwegs.  

WICHTIG: Der genaue Termin zum Ablesen - egal, ob für Wasser, Gas oder Strom -  wird Ihnen rechtzeitig vorher schriftlich mitgeteilt.

Die Stadtwerke Rüsselsheim haben mit dem Ablesen der Daten, die für die Verbrauchsrechnung beim Wasser und Gas benötigt werden, eine Firma beauftragt:

Ifi GmbH
Goethestraße 23
63067 Offenbach

Telefon: 069.800811-0
Fax: 069.800811-10
E-Mail

Die Mitarbeiter von Ifi können sich ausweisen.

Von wem Sie die Rechnung bekommen:
Die Verbrauchsabrechnung für Gas, Strom und Wasser erhalten Sie von dem jeweiligen Unternehmen, das Sie beliefert. Wer von den Stadtwerken Rüsselsheim Gas, Wasser  und/oder Strom bezieht, bekommt selbstverständlich von uns die Verbrauchsabrechnung zugeschickt.