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Sven Halling
Abteilungsleiter Netzservice und
Energiedienstleistungen

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Fehlerquellen beim Wechsel des Stromlieferanten

Stadtwerke Rüsselsheim erläutern, welche Schwierigkeiten auftreten können

An die zwanzig Prozent der Stromkunden wechseln jährlich den Anbieter. Die Stadtwerke Rüsselsheim als Betreiber des Rüsselsheimer Stromnetzes haben somit im Jahr rund 6800 Vorgänge zu bearbeiten.

Voll automatisiert
Der Wechselprozess soll nach Willen des Gesetzgebers voll automatisiert laufen, sprich allein über den elektronischen Datenaustausch von Computer zu Computer. Doch das System ist nicht fehlerfrei. Probleme können an verschiedenen Stellen auftreten, denn es gibt vier Prozessbeteiligte: den Kunden, den alten und den neuen Lieferanten sowie den Netzbetreiber. Woran es liegen kann:

Fehlerhafte Daten
Eine kleine Abweichung bei den Daten reicht, damit der elektronische Prozess ins Stocken gerät. Das kann an einer anderen Adresse liegen, die ein Kunde angibt, oder an einem Zahlendreher bei der Angabe der Zählernummer. Oder aber der Kunde glaubt, seinem neuen Lieferanten die Zählernummer mitgeteilt zu haben, dabei handelte es sich um die Seriennummer des Gerätes.

Vertragspartner
Auch passiert es, dass der alte Stromliefervertrag zum Beispiel auf die Eheleute lief, der neue Antrag aber nur von einer Person unterzeichnet ist. Juristisch sind das aber zwei verschiedene Vertragsverhältnisse.

Vertragsdauer
Bisweilen übersieht ein wechselwilliger Kunde, dass er bei seinem bisherigen Lieferanten vertraglich noch eine gewisse Zeit gebunden ist. Oder ein wechselwilliger Kunde schließt mit einem Lieferanten und später mit einem noch günstigeren Lieferanten einen Vertrag. In solchen Fällen ist es die Aufgabe der Stadtwerke die Stromlieferanten über die Unstimmigkeiten zu informieren.

Tipp für wechselwillige Kunden
Kunden sollen dem neuen Stromlieferanten die Kündigung bei ihrem alten Lieferanten überlassen. Wenn Kunden selbst kündigen, birgt das die Gefahr von Überschneidungen und doppelten Eingaben, die den Prozessablauf erschweren.

Rahmenvertrag
Doch auch beim neuen Stromlieferanten können Fehler auftreten. Wenn ein Lieferant  neu in einem Stromnetz ist, muss er zunächst einen Rahmenvertrag mit dem Netzbetreiber, hier den Stadtwerken Rüsselsheim, abzuschließen - und zwar bevor der Lieferant seinen ersten Kunden anmeldet. Fehlt der Rahmenvertrag, laufen alle Kundenanmeldungen ins Leere.

Wechselmonat
Die gesetzlichen Vorgaben sind klar umrissen. Wenn ein Stromlieferant einen neuen Kunden zum Beispiel zum 1. März beliefern möchte, muss er bis zum 31. Januar die erforderlichen Daten an die Stadtwerke geliefert haben. Bis zum 15. Februar haben die Stadtwerke Zeit, die Neuanmeldung zu bearbeiten und das Ergebnis dem alten wie dem neuen Lieferanten mitzuteilen.

Ansprechpartner
Ansprechpartner bei einem Wechsel ist in jedem Fall der neue Stromlieferant - auch wenn deren Mitarbeiter die Aufklärung gelegentlich auf den Netzbetreiber abwälzen möchten. Wenn ein Kunde mit dem neuen Lieferanten nicht zufrieden ist, bleibt ihm als letzte Möglichkeit die Beschwerde bei der Bundesnetzagentur.

Interesse der Stadtwerke
Die Stadtwerke Rüsselsheim sind daran interessiert, Wechselprozesse so zügig wie möglich zu erledigen. Denn das gesetzlich regulierte Netzentgelt, das die Stadtwerke von den Lieferanten erhalten, ist immer gleich - egal wie viele Probleme oder wie viel Arbeit ein Wechselprozess verursacht.