Volltextsuche
Netze
Kontakt
Sven Halling
Abteilungsleiter Netzservice und
Energiedienstleistungen
Störungen
Gasnetz
Die Stadtwerke Rüsselsheim sind für das Gasnetz in der Gemarkung Rüsselsheim zuständig. Das Leitungsnetz misst 192 Kilometer und umfasst rund 8.300 Hausanschlüsse. Damit verfügen rund 80 Prozent der Häuser in Rüsselsheim über einen Gasanschluss.
Dabei sind die Gasversorgung und die Betreuung des Gasnetzes klar von einander zu trennen. Zwar sind die Stadtwerke Rüsselsheim der größte Gasversorger im Stadtgebiet, doch auch andere Anbieter können Haushalte in Rüsselsheim mit Gas beliefern. Die Stadtwerke haben die Gasversorgung ihrer 100-prozentigen Tochter, der Energieversorgung Rüsselsheim GmbH, übertragen.
Die Betreuung des Gasnetzes hingegen liegt in jedem Fall bei den Stadtwerken Rüsselsheim. Sie müssen auch die notwendigen Investitionen für die Erneuerung des Leitungsnetzes finanzieren. Daher müssen andere Gasanbieter ein gesetzlich geregeltes Entgelt an die Stadtwerke Rüsselsheim zahlen, wenn sie das Gasnetz in Anspruch nehmen.
Wenn Sie ein Angebot für einen Hausanschluss haben möchten, finden Sie hier den entsprechenden Vordruck, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können:
Auftragserteilung zur Herstellung bzw. Änderung eines Netzanschlusses Gas
Bestimmungen und Bekanntmachungen
Hinweis:
Mit der Eintragung ins Handelsregister sind die Namensänderungen für zwei Töchter der Stadtwerke seit Januar 2010 amtlich. Die Gasversorgung Rüsselsheim GmbH heißt nun Energieversorgung Rüsselsheim GmbH und die Stadtlicht Rhein-Main GmbH künftig Energieservice Rhein-Main GmbH. Die neuen Namen sind noch nicht auf allen Vordrucken und Formularen berücksichtigt; sie können dennoch verwendet werden.
Allgemeines:
Die Gestaltung des Netzzugangs wird in der "Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungs-netzen" (Kooperationsvereinbarung - KoV) näher geregelt.
Der Netzbetreiber Energieversorgung Rüsselsheim GmbH gewährt Transportkunden diskriminierungsfreien Netzzugang auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes, der Gasnetzzugangsverordnung und der Kooperationsvereinbarung. Voraussetzung für die Netznutzung ist u.a. der Abschluss eines Ausspeisevertrags, im Weiteren auch Lieferantenrahmenvertrag genannt. Muster für den Lieferantenrahmenvertrag und seine Anlagen stehen unter Downloads zur Verfügung.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der Netzzugangsbedingungen der Energieversorgung Rüsselsheim GmbH umfasst das gesamte Gasnetz im Konzessionsgebiet der Stadt Rüsselsheim ab den Messeinrichtungen zum vorgelagerten Netzbetreiber.
Anzeige:
Gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV hat die Energieversorgung Rüsselsheim GmbH mit einem Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt vereinbart.
Weitere Informationen und Standardformulare finden Sie im Bereich "Downloads" auch zum Herunterladen.