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Netze
Gebühren
Die Entgelte, die seit 1. Januar 2010 im Zusammenhang mit der Stromeinspeisung nach dem Erneuerbaren Energiegesetz von den Stadtwerken Rüsselsheim erhoben werden, können Sie auf der Seite 4 des Preisblattes 7 - "Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung - Messeinrichtungen" nachlesen.
Das vollständige Preisblatt können Sie hier anschauen und herunterladen:
WICHTIG: Netzkunden ohne Leistungsmessung in der Niederspannung können Geld sparen, wenn sie sich bei der Auszahlung ihrer Einspeisevergütung am Abschlagverfahren beteiligen. Bei einem Eintarifzähler entfallen 7,75 € pro Messstelle und Jahr, bei Zweitarifzählern sind es 11,00 €.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Abrechnung".
