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Netze
Abrechnung
Es gibt zwei Möglichkeiten für EEG-Einspeiser, ihre Vergütung zu bekommen:
- Sie stellen den Stadtwerken Rüsselsheim* eine Rechnung
- Sie nehmen am Abschlagsverfahren teil.
Da der bürokratische Aufwand viel geringer ist, empfiehlen die Stadtwerke Rüsselsheim* die Abschlagszahlungen. Wer sich an diesem Abschlagsverfahren beteiligt, dem erlassen die Stadtwerke die Abrechungs- und Zählergebühren.
WICHTIG: Netzkunden ohne Leistungsmessung in der Niederspannung können Geld sparen, wenn sie sich bei der Auszahlung ihrer Einspeisevergütung am Abschlagverfahren beteiligen. Bei einem Eintarifzähler entfallen 7,75 € pro Messstelle und Jahr, bei Zweitarifzählern sind es 11,00 €.
Das vollständige Preisblatt können Sie hier anschauen und herunterladen.
*Die Abrechnung erfolgt durch die Energieversorgung Rüsselsheim GmbH, eine 100-prozentige Tochter der Stadtwerke Rüsselsheim.
Das Abschlagverfahren
Die Stadtwerke Rüsselsheim, vertreten durch die Energieversorgung Rüsselsheim, ermitteln entsprechend der Leistung der Anlage die gesetzliche vorgeschriebene Vergütung.
Die EEG-Einspeiser erhalten die gesetzlich fesgelegte Vergütung in elf monatlichen Raten einschließlich der Mehrwertsteuer auf ihr Konto überwiesen. Der Anlagenbetreiber hat dann die Mehrwersteuer mit dem Finanzamt zu verrechnen.
Die Stadtwerke erstellen die Jahresabrechnung, die im Januar des darauffolgenden Jahres den EEG-Einspeisern zugestellt wird und mit der zugleich noch ausstehende Entgelte überwiesen werden. Zugleich passen die Stadtwerke die Abschläge für das nächste Jahr automatisch an die zu erwartenden Entgelte an.
WICHTIG für Betreiber von KWK-Anlagen: Sie müssen - entsprechend der gesetzllichen Vorgaben - die Zählerstände zu jedem Quartalsende erfassen und den Stadtwerken mitteilen, damit diese eine korrekte Jahresabrechnung erstellen können. Die Mitteilung der Zählerstände kann quartalsweise oder auch gesammelt einmal im Jahr erfolgen.
Wenn Sie sich an dem Abschlagverfahren beteiligen möchten, wenden Sie sich bitte an Andreas Jahn.
Das Rechnungsverfahren
Der Anlagenbetreiber kann die Rechnung oder die Rechnungen nach eigenem Ermessen erstellen (monatlich, quartalsweise, jährlich) .
Die Rechnungen müssen folgende Daten enthalten:
- Name und Anschrift des Empfängers, also Energieversorgung Rüsselsheim GmbH*
- Name und Anschrift des Anlagenbetreibers
- Standort der Anlage
- Zählernummer
- Inbetriebnahmedatum
- Vergütungssatz
- Einspeise-/Abrechnungszeitraum (von - bis)
- Alter und neuer Zählerstand (von - bis)
- Abrechnungsmenge (Summe kWh)
- Netto Vergütungssumme, MwSt., Brutto Vergütungssumme (Endbetrag)
- Bankdaten
- Steuer-oder Umsatzsteuernummer
* Die Stadtwerke Rüsselsheim werden vertreten durch ihre Tochtergesellschaft Energieversorgung Rüsselsheim GmbH (EVR)
Bei KWK-Anlagen muss die Rechnung außerdem enthalten:
- Getrennte Angabe der Vergütung, vermiedene Netznutzungsentgelte und den Base-Load-Preis
Umstellung
Die Umstellung von Rechnung auf Abschlag oder umgekehrt ist jederzeit möglich. Wenden Sie sich dazu an Andreas Jahn.
